Abfuhr von Sperrmüll und Möbelholz

Unser Service für Sie

Abholung

  • Nur sperriger Restmüll und Möbelholz
  • Sperrmüll und Möbelholz sind getrennt bereitzustellen
  • Die Bereitstellung darf frühestens am Vortag, spätestens um 6:30 Uhr am Abholtag erfolgen
  • Insgesamt max. 3 m³ pro Haushalt und Abfuhr
  • Zweimal jährlich

Anlieferung

  • Sperrmüll und Möbelholz
  • Einmal jährlich bis zu 3 m³ kostenlos mit Sperrmüllgutschein
  • Ohne Sperrmüllgutschein gegen Gebühr nur auf den Entsorgungsanlagen Bengelbruck und Rexingen
  • Weitere Infos hier

Der Behälter muss am Abfuhrtag ab 6:30 Uhr am Straßenrand zur Leerung bereitstehen.

Sperrmüll ist Restmüll, der nach zumutbarer Zerkleinerung immer noch so sperrig ist, dass er nicht in einen Restmüllbehälter passt. Alles, was in eine 60-Liter-Mülltonne oder in einen 50-Liter-Restmüllsack passt, ist kein Sperrmüll. Elektro- und Elektronikgeräte sind kein Sperrmüll!

Was darf rein?

Wann darf der Sperrmüll raus?

Sperrmüll darf frühestens am Vorabend zur Abholung an die Straße gestellt werden.

Unser besonderer Service: Mit dem Sperrmüllgutschein einmal jährlich Sperrmüll und Möbelholz anliefern

Neben den zwei Abholungen im Jahr bieten wir jedem Haushalt des Landkreises die Möglichkeit, mit dem Sperrmüllgutschein einmal jährlich bis zu 3 m³ Sperrmüll und Möbelholz kostenlos anzuliefern. Der Sperrmüllgutschein wird mit dem Abfallkalender an alle Haushalte im Landkreis verteilt. Wenn Sie unter dem Jahr einen Haushalt neu anmelden, erhalten Sie den Sperrmüllgutschein mit dem Gebührenbescheid.

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