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Restmülltonne

Die Restmülltonne ist schwarz und wird alle vier Wochen geleert. 

Die Restmülltonne gibt es in verschiedenen Größen zwischen 35 und 240 Litern. Daneben werden Großbehälter zwischen 660 und 1.100 Litern angeboten. Alles was nicht Papier, Schrott, Verpackung oder Biomüll ist, kommt zum Restmüll. Die Restmülltonne beantragen Sie beim Abfallwirtschaftsbetrieb. Das Formular finden Sie hier.

Sie haben kleine Kinder oder pflegebedürftige Angehörige? Dann können Sie eine ermäßigte Windelmarke und einen Zusatzbehälter beantragen. Das Formular finden Sie hier.

Der Behälter muss am Abfuhrtag ab 6:30 Uhr am Straßenrand zur Leerung bereitstehen.

Restmüll lässt sich nicht mehr recyceln. Der Restmüll aus dem Landkreis Freudenstadt wird jedoch nicht auf einer Deponie beseitigt, sondern gelangt in die sogenannte „thermische Verwertung“. Im Restmüllheizkraftwerk Böblingen wird durch die Verbrennung des Restmülls Strom und Fernwärme gewonnen und die im Restmüll enthaltene Schadstoffe der Umwelt dauerhaft entzogen.

Übrigens: Das Restmüllheizkraftwerk in Böblingen wird vom Zweckverband RBB betrieben, an dem der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Freudenstadt beteiligt ist. Damit besteht eine dauerhafte Entsorgungssicherheit für den Restmüll, der im Landkreis Freudenstadt anfällt.

Welche Behältergröße ist die richtige?

Jeder Haushalt muss mindestens ein Behälter mit 35 Liter nutzen. Das Volumen des Behälters ist so zu wählen, dass der im Zeitraum von vier Wochen regelmäßig im jeweiligen Haushalt anfallende Restmüll darin Platz findet. Generell gilt, dass die Restmülltonne nur mit geschlossenem Deckel zur Abholung bereitgestellt werden darf. Das Einstampfen oder Pressen von Müll ist verboten.

Die Restmülltonne gibt es in folgenden Größen:

  • Tonnen mit zwei Rollen: 35, 60, 80, 120 und 240 Liter
  • Tonnen mit vier Rollen: 660 und 1.100 Liter

Die Abfallgebühr wird nach der Zahl der Größe und der zur Abfuhr bereitgestellten Abfallbehälter bemessen. Es lohnt sich, Abfälle sorgfältig zu trennen und damit die Restmüllmenge zu reduzieren – dies spart bares Geld.

Zur Gebührenübersicht

Die Restmülltonne alleine oder gemeinsam mit anderen Haushalten nutzen?

Entscheidend ist, wie viele Wohnungen sich auf einem Grundstück befinden. 

Befinden sich auf dem Grundstück bis zu sieben Wohnungen, gilt der Grundsatz, dass jeder Haushalt seine eigene Restmülltonne nutzt. Dies gilt dann auch für die BioEnergie- und die Papiertonne. Auf Wunsch ist es aber auch möglich, dass alle oder mehrere Haushalte eine Behältergemeinschaft bilden. Alle Haushalte einer Behältergemeinschaft nutzen dann die Tonnen für Restmüll, Bioabfall und Altpapier gemeinsam. Eine Behältergemeinschaft hilft nicht nur Platz, sondern in der Regel auch Gebühren zu sparen.

Das Formular finden Sie hier.

Ab acht Wohnungen auf einem Grundstück nutzen alle Haushalte grundsätzlich die Tonnen für Restmüll, Bioabfall und Altpapier gemeinsam. Einzelnutzungen werden auf Antrag zugelassen, wenn sich auf dem Grundstück insgesamt nicht mehr als 14 Wohnungen befinden und die Hausverwaltung zustimmt. 

Haushalte auf Grundstücken mit mehr als 14 Wohnungen müssen die Abfalltonnen immer gemeinsam nützen. Entsprechend der gültigen Abfallwirtschaftssatzung sind keine Ausnahmen möglich.

Wo ist die Müllmarke anzubringen?

Für jedes Kalenderjahr erhalten die Haushalte eine Müllmarke. Diese wird zusammen mit dem Jahresgebührenbescheid versandt. Bitte kleben Sie diese unterhalb der Beschriftung „Landkreis Freudenstadt“ auf den Deckel Ihres Restmüllbehälters auf (siehe Zeichnung). Entfernen Sie bitte vorher die Müllmarke vom Vorjahr – dies erleichtert die Kontrolle.

Was darf rein?

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