Welche Behältergröße ist die richtige?
Jeder Haushalt muss mindestens ein Behälter mit 35 Liter nutzen. Das Volumen des Behälters ist so zu wählen, dass der im Zeitraum von vier Wochen regelmäßig im jeweiligen Haushalt anfallende Restmüll darin Platz findet. Generell gilt, dass die Restmülltonne nur mit geschlossenem Deckel zur Abholung bereitgestellt werden darf. Das Einstampfen oder Pressen von Müll ist verboten.
Die Restmülltonne gibt es in folgenden Größen:
- Tonnen mit zwei Rollen: 35, 60, 80, 120 und 240 Liter
- Tonnen mit vier Rollen: 660 und 1.100 Liter
Die Abfallgebühr wird nach der Zahl der Größe und der zur Abfuhr bereitgestellten Abfallbehälter bemessen. Es lohnt sich, Abfälle sorgfältig zu trennen und damit die Restmüllmenge zu reduzieren – dies spart bares Geld.
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Die Restmülltonne alleine oder gemeinsam mit anderen Haushalten nutzen?
Entscheidend ist, wie viele Wohnungen sich auf einem Grundstück befinden.
Befinden sich auf dem Grundstück bis zu sieben Wohnungen, gilt der Grundsatz, dass jeder Haushalt seine eigene Restmülltonne nutzt. Dies gilt dann auch für die BioEnergie- und die Papiertonne. Auf Wunsch ist es aber auch möglich, dass alle oder mehrere Haushalte eine Behältergemeinschaft bilden. Alle Haushalte einer Behältergemeinschaft nutzen dann die Tonnen für Restmüll, Bioabfall und Altpapier gemeinsam. Eine Behältergemeinschaft hilft nicht nur Platz, sondern in der Regel auch Gebühren zu sparen.
Das Formular finden Sie hier.
Ab acht Wohnungen auf einem Grundstück nutzen alle Haushalte grundsätzlich die Tonnen für Restmüll, Bioabfall und Altpapier gemeinsam. Einzelnutzungen werden auf Antrag zugelassen, wenn sich auf dem Grundstück insgesamt nicht mehr als 14 Wohnungen befinden und die Hausverwaltung zustimmt.
Haushalte auf Grundstücken mit mehr als 14 Wohnungen müssen die Abfalltonnen immer gemeinsam nützen. Entsprechend der gültigen Abfallwirtschaftssatzung sind keine Ausnahmen möglich.