Hinweis:
Bei konkreten Fragen zur Entsorgung dieser Abfälle wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung ihrer zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Ergänzende Hinweise zur Entsorgung von Abfällen aus Gesundheitseinrichtungen können Sie der LAGA-Mitteilung M 18 und der Internetseite des RKI entnehmen. Im Einzelfall haben die von den Gesundheitsämtern oder den für die Hygiene Verantwortlichen gegebenenfalls abweichend getroffene Maßgaben und Regelungen Vorrang.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
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