Die Biotonne ist für Privathaushalte eine Pflichttonne. In Ausnahmefällen kann auf Antrag eine Befreiung erteilt werden, wenn Sie nachweisen können, dass Sie alle organischen Abfälle aus Haus und Garten ordnungsgemäß im eigenen Garten kompostieren können. Grundsätzlich eignen sich alle organischen Materialien aus Küche, Haus und Garten zur Kompostierung. Da der Komposthaufen im Garten aber nicht die Rottebedingungen erfüllen kann, wie dies bei der Behandlung in der Vergärungsanlage der Bioenergie Freudenstadt der Fall ist, sollte die Eigenkompostierung auf die gut kompostierbaren organischen Abfällen beschränkt bleiben. Gekochte Essensreste mit tierischem Eiweiß wie beispielsweise Fleisch, Fisch, Knochen und Gräten sollten nicht auf den eigenen Kompost. Sie verursachen Geruchsbelästigungen und dienen Fliegen bzw. deren Nachwuchs (Maden) ebenso wie Ratten und Mäusen als Nahrungsquelle. Gerade deshalb ergänzen sich Eigenkompostierung und die Biotonne hervorragend!