Abfallgebühren für 2023 und 2024
Der Kreistag des Landkreises Freudenstadt hat am 12.12.2022 die Abfallgebühren für die Jahre 2023 und 2024 beschlossen. Soweit Haushalte einen Restabfallbehälter mit einem Volumen von 35 Litern nutzen bleiben die Gebühren konstant. Andere Gebührensätze weichen von den bisherigen Sätzen ab.
Hier finden Sie die Gebührenübersichten der Abfallgebühren, die ab dem 01.01.2023 gelten: