Keine Abfuhr von Metallschrott-, Elektro- und Elektronikschrott
Ab der kommenden Woche startet die erste Runde der diesjährigen Straßensammlungen von Sperrmüll und Möbelholz, der sogenannten Sperrmüllabfuhr. Die genauen Abfuhrtermine können dem Abfallkalender entnommen oder auf der Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebs (www.awb-fds.de) abgerufen werden. Auch die Abfall-App informiert mit einem Erinnerungsservice über die Termine. Die Abfuhr beginnt ab 6:30 Uhr. Der Sperrmüll darf frühestens am Vorabend des Abfuhrtages bereitgestellt werden.
Zum Sperrmüll gehören nur Haushaltsabfälle, die auch nach zumutbarer Zerkleinerung so sperrig sind, dass sie nicht in einen 60-Liter Restmüllbehälter hineinpassen. In Säcken oder Kartons verpackte Abfälle werden daher bei der Sperrmüllabfuhr nicht mitgenommen. Für diese Abfälle sind die gebührenpflichtigen Restmüllsäcke zu nutzen, die zur regulären Hausmüllabfuhr bereitgestellt werden.
Beim Sperrmüll ist zudem zu unterscheiden zwischen sperrigem Restmüll, der beseitigt wird, und Möbelholz, das verwertet wird. Daher sind Sperrmüll und Möbelholz sind separat bereitzustellen. Ist dies nicht der Fall, werden die Abfälle bei der Sperrmüllabfuhr nicht mitgenommen.
Auch Baustellen- und Renovierungsabfälle oder Holz aus Außenbereichen wie Gärten gehören nicht zum Sperrmüll. Abfälle aus diesen Bereichen müssen auf den Entsorgungsanlagen Bengelbruck und Rexingen gegen Gebühr angeliefert werden.
Sperrmüll wird nur in haushaltsüblichen Mengen von etwa 3 m3 mitgenommen. Daher kann für Haushaltsauflösungen, die regelmäßig diese Menge überschreiten, die Sperrmüllabfuhr nicht genutzt werden.
Auch Schrott-, Elektro- und Elektronikschrott werden nicht mitgenommen. Diese Abfälle können kostenlos auf den Entsorgungsanlagen oder den Recycling-Centern abgegeben werden. Eine Ausnahme gilt für Fernseh- und Computerbildschirme, die nur bei den Entsorgungsanlagen angenommen werden.
Entgegen diesen Regelungen bereitgestellte Abfälle müssen von den Verursachern unverzüglich weggeräumt und gegen Gebühr bei den Entsorgungsanlagen angeliefert oder mittels gebührenpflichtigen Restmüllsäcke entsorgt werden. Eine nachträgliche Abfuhr findet nicht statt.
Für Fragen steht Abfallwirtschaftsbetrieb auch per E-Mail service@awb-fds.de oder über das kostenfreie Servicetelefon 0800 9638527 zur Verfügung.