08 | 2020

Abholung von Sperrmüll und Möbelholz

Spermüll und Möbelholz

Keine Abfuhr von Metallschrott-, Elektro- und Elektronikschrott

In der Zeit vom 10. August 2020 bis 11. Dezember 2020 findet im Landkreis Freudenstadt die zweite Abfuhr von Sperrmüll und Möbelholz statt. Die genauen Abfuhrtermine können dem Abfallkalender entnommen oder auf der Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebs (www.awb-fds.de) abgerufen werden. Auch die Abfall-App informiert mit einem Erinnerungsservice über die Termine. Die Abfuhr beginnt ab 6:30 Uhr. Der Sperrmüll darf frühestens am Vorabend des Abfuhrtages bereitgestellt werden.

Zum Sperrmüll gehören nur Haushaltsabfälle, der auch nach zumutbarer Zerkleinerung so sperrig ist, dass er nicht in einen 60-Liter Restmüllbehälter hineinpasst. In Säcken oder Kartons verpackte Abfälle werden daher bei der Sperrmüllabfuhr nicht mitgenommen. Für diese Abfälle sind die gebührenpflichtigen Restmüllsäcke zu nutzen, die zur regulären Hausmüllabfuhr bereitgestellt werden.

Beim Sperrmüll ist zudem zu unterscheiden zwischen sperrigem Restmüll, der beseitigt wird, und Möbelholz, das verwertet wird. Daher sind Sperrmüll und Möbelholz separat bereitzustellen. Ist dies nicht der Fall, werden die Abfälle bei der Sperrmüllabfuhr nicht mitgenommen.

Auch Baustellen- und Renovierungsabfälle oder Holz aus Außenbereichen wie Garten gehören nicht zum Sperrmüll. Abfälle aus diesen Bereichen müssen auf den Entsorgungsanlagen Bengelbruck und Rexingen gegen Gebühr angeliefert werden.

Sperrmüll wird nur in haushaltsüblichen Mengen von etwa 3 m3 mitgenommen. Daher kann für Haushaltsauflösungen, die regelmäßig diese Menge überschreiten, die Sperrmüllabfuhr nicht genutzt werden.

Bis Ende letzten Jahres wurden parallel zur Sperrmüllabfuhr auch Schrott-, Elektro- und Elektronikschrott abgefahren. Ab 2020 wurden diese Straßensammlungen eingestellt. Schrott-, Elektro- und Elektronikschrott werden kostenlos auf den Entsorgungsanlagen oder den Recycling-Centern angenommen. Eine Ausnahme gilt für Fernseh- und Computerbildschirme, die nur bei den Entsorgungsanlagen angenommen werden.

Entgegen diesen Regelungen bereitgestellte Abfälle müssen von den Verursachern unverzüglich weggeräumt und gegen Gebühr bei den Entsorgungsanlagen angeliefert oder mittels gebührenpflichtigen Restmüllsäcke entsorgt werden. Eine nachträgliche Abfuhr findet nicht statt.

Für Fragen steht Abfallwirtschaftsbetrieb auch per E-Mail service@awb-fds.de oder über das kostenfreie Servicetelefon 0800 9638527 zur Verfügung.

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