Auch im Landkreis Freudenstadt nimmt die Zahl der Personen, die positiv auf eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) getestet wurden oder die als Corona-Verdachtsfall unter Quarantäne gestellt sind, wieder stetig zu. Für Haushalte, in denen diese Personen leben, gelten besondere Regelungen für die Abfallentsorgung. Diese besonderen Regelungen gelten für betroffene Haushalte so lange, bis alle infizierten Personen als genesen gelten und die Quarantäne aufgehoben wird. Die Abfälle aus allen übrigen Haushalten werden in gewohnter Weise getrennt und entsorgt.
Betroffene Haushalte müssen alle anfallenden Abfälle zwingend über die Restmülltonne entsorgen, die sonst geltende Pflicht zur Trennung von Abfällen entfällt. Davon ausgenommen sind Altglas und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe. Diese sollen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden. Es wird empfohlen, diese Abfälle bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufzubewahren. Diese Regelungen gelten auch für Haushalte mit Personen, die unter Quarantäne gestellt wurden.
Außerdem ist darauf zu achten, dass die kontaminierten Abfälle in stabilen handelsüblichen Müllbeuteln oder -säcken gesammelt und nach Befüllung beispielsweise durch Verknoten fest verschlossen werden. Diese Beutel und Säcke sind direkt in die Abfalltonnen oder -container zu geben und dürfen nicht daneben gestellt werden. Sind die Abfalltonnen oder -container bereits gefüllt, ist eine gesicherte Lagerung bis zur nächsten Abholung durch die Müllabfuhr an einem möglichst kühlen Ort vorzunehmen (z.B. Keller).
Spitze oder scharfe Gegenstände (zum Beispiel Spritzen und Skalpelle) müssen in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt und fest verschlossen werden. Geringe Mengen an flüssigen Abfällen sollten tropfsicher verpackt sein, also zum Beispiel mit saugfähigem Material umwickelt werden. Größere Mengen an flüssigen Abfällen dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden.
Grundsätzlich gilt, dass überfüllte Mülltonnen von der Abfuhr ausgeschlossen sind. Da in den betroffenen Haushalten über einen begrenzten Zeitraum zwangsläufig mehr Restmüll anfällt als üblich, ist es möglich, dass die Größe der vorhandenen Restmülltonne nicht ausreicht. Für diesen Fall wird darum gebeten, sich an die Abfallberatung der Abfallwirtschaft Landkreis Freudenstadt zu wenden.
Für Fragen steht Abfallwirtschaftsbetrieb per E-Mail unter service@awb-fds.de oder über das kostenfreie Servicetelefon 0800 9638527 zur Verfügung.