Auf den Entsorgungsanlagen Bengelbruck und Rexingen sowie auf den RecyclingCentern im Landkreis Freudenstadt gilt eine generelle Maskenpflicht. Darauf weist der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises hin.
Neben der Maskenpflicht sei auch auf das Einhalten des Mindestabstands von 1,50 Metern zu achten, so der Abfallwirtschaftsbetrieb. Kann dieser nicht eingehalten werden, so könne auch die Anzahl der Fahrzeuge, die zeitgleich auf die Anlagen eingelassen werden, begrenzt werden.
Für Fragen steht Abfallwirtschaftsbetrieb per E-Mail unter service@awb-fds.de oder über das kostenfreie Servicetelefon 0800 9638527 zur Verfügung.