01 | 2022

Maskenpflicht auf den Entsorgungsanlagen und RecyclingCentern

Maskenpflicht auf den Entsorgungsanlagen

Wie in Bus und Bahn und beim Einkaufen auch schon längst, so gilt nun auch auf den Entsorgungsanlagen Bengelbruck und Rexingen, aber auch auf den RecyclingCentern im Landkreis Freudenstadt eine Maskenpflicht. Damit reagiert der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises auf die stetig zunehmende Zahl der Corona-Infektionen und die Änderungen in der neuen Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg.

Neben der Maskenpflicht sei auch auf das Einhalten des Mindestabstands von 1,50 Metern zu achten, so der Abfallwirtschaftsbetrieb. Kann dieser nicht eingehalten werden, so könne auch die Anzahl der Fahrzeuge, die zeitgleich auf die Anlagen eingelassen werden, begrenzt werden.

„Uns ist es wichtig, dass wir auch in den Herbst- und Wintermonaten den gewohnten Service für unsere Bürgerinnen und Bürger anbieten können“, so Landrat Dr. Rückert und bittet um Verständnis und Unterstützung. „Bitte helfen Sie mit, dass unsere Entsorgungswege auch weiter funktionieren“, so der Appell.

Für Fragen steht Abfallwirtschaftsbetrieb per E-Mail unter service@awb-fds.de oder über das kostenfreie Servicetelefon 0800 9638527 zur Verfügung.

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