Gewerbebetriebe

Gewerbeabfälle

Mit Inkrafttreten der novellierten Gewerbeabfallverordnung am 01. August 2017 wurde für alle Gewerbebetriebe, selbstständig Tätige der freien Berufe und für Betreiber von Vorbehandlungsanlagen die fünfstufige Abfallhierarchie gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz umgesetzt. Wesentliches Ziel ist die getrennte Erfassung und Sammlung möglichst sortenreiner Abfallfraktionen als Voraussetzung für eine Wiederverwendung oder hochwertige stoffliche Verwertung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. Getrennt zu sammeln, zu befördern, zur Wiederverwendung vorzubereiten und dem Recycling zuzuführen sind wie bisher die fünf Fraktionen Papier/Pappe/Karton (ausgenommen Hygienepapier), Glas, Kunststoffe, Metalle und Bioabfälle. Neu hinzugekommen sind die Fraktionen Holz und Textilien. Ausdrücklich verlangt wird die Dokumentation dieser Getrennthaltung. Nicht verwertbare Abfälle, also Abfälle zur Beseitigung (Restmüll) sind grundsätzlich dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, hier dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Freudenstadt zu überlassen. Dafür sieht die Verordnung vor, dass die Abfallerzeuger Restabfallbehälter in angemessenem Umfang nutzen (Anschlusspflicht).

Gewerbebetriebe können den Restmüll im Rahmen der Gewerbemüllabfuhr abholen lassen. Es gibt 35- bis 240-Liter-Gewerbemüllbehälter mit zwei Rädern und 660-Liter- oder 1100-Liter- Großbehälter mit vier Rädern. Die Abfuhr erfolgt 4-wöchentlich und ab 240-Liter wahlweise wöchentlich, 14-täglich oder 4-wöchentlich. Alle Behälter werden vom Abfallwirtschaftsbetrieb zur Verfügung gestellt. Außerdem können Gewerbebetriebe den Restmüll selbst auf den Entsorgungsanlagen anliefern oder einen Container-Dienst oder ein Abfallentsorgungsunternehmen mit der ordnungsgemäßen Abfuhr beauftragen.

Abfallberatung für Gewerbebetriebe: Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Freudenstadt informiert umfassend über die Vermeidung und Verwertung von Abfällen. Nutzen Sie die kostenlose Abfallberatung, rufen Sie an, schicken Sie eine E-Mail oder vereinbaren Sie einen Ortstermin.
Kostenlose Service-Hotline: 0800 9638527
E-Mail: service@awb-fds.de

Regelmäßiger Abfuhrtag und Feiertagsverschiebungen für Gewerbemüllbehälter

Alle Gewerbemüllbehälter mit 4-wöchentlicher Leerung werden am selben Abfuhrtag geleert wie die Hausmüllbehälter. Es gelten die Termine für Restmüll im Abfuhrplan der jeweiligen Gemeinde. Nutzen Sie die Abfall-App Freudenstadt, um keinen Abfuhrtermin mehr zu verpassen.

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