Bodenaushub ist Material mit den Zulassungswerten Z 0 bzw. Z 0* nach der Verwaltungsvorschrift Boden (VwV Boden). Sowohl auf den gemeindeeigenen Bodenaushubdeponien als auch bei den privaten Verwertungsmöglichkeiten darf ausschließlich unbelasteter Boden und Steine, welcher frei von jeglichen Verunreinigungen ist, abgelagert werden. Sofern eine Verwertung von Bodenaushub nicht möglich ist („Verwertungsgebot“), ist dieser ordnungsgemäß auf einer dafür zugelassenen Deponie zu beseitigen.
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Achtung: Bodenaushub ist kein Bauschutt und muss separat entsorgt werden.
Die Entsorgungspflicht für Bodenaushub wurde vom Landkreis größtenteils auf die Städte und Gemeinden übertragen. Somit stehen den Bürgerinnen und Bürgern dezentrale, ortsnahe Bodenaushubdeponien in der jeweiligen Stadt und Gemeinde zur Verfügung.
Die Annahmemodalitäten und die Gebühren werden von der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde festgelegt.
Die Gemeinde Bad Rippoldsau-Schapbach verfügt über keine Bodenaushubdeponie. Den Bürgerinnen und Bürgern stehen hier jedoch private Verwertungsmöglichkeiten für Bodenaushub zur Verfügung. Auskunft hierüber gibt Ihnen gern die Gemeindeverwaltung Bad Rippoldsau-Schapbach, Telefon: 07839 9199-0.
Die Stadt Dornstetten verfügt über keine Bodenaushubdeponie. Den Bürgerinnen und Bürgern stehen hier jedoch private Verwertungsmöglichkeiten für Bodenaushub zur Verfügung. Auskunft hierüber gibt Ihnen gern die Stadtverwaltung Dornstetten, Telefon: 07443 9620-0.
Die Gemeinde Glatten verfügt über keine Bodenaushubdeponie. Den Bürgerinnen und Bürgern stehen hier jedoch private Verwertungsmöglichkeiten für Bodenaushub zur Verfügung. Auskunft hierüber gibt Ihnen gern die Gemeindeverwaltung Glatten, Telefon: 07443 9607-0.
Die Gemeinde Wörnersberg verfügt über keine Bodenaushubdeponie. Den Bürgerinnen und Bürgern stehen hier jedoch private Verwertungsmöglichkeiten für Bodenaushub zur Verfügung. Auskunft hierüber gibt Ihnen gern die Gemeindeverwaltung Wörnersberg, Telefon: 07453 7851.